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   BFH, 27.11.1997 - V R 56/96   

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https://dejure.org/1997,18228
BFH, 27.11.1997 - V R 56/96 (https://dejure.org/1997,18228)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1997 - V R 56/96 (https://dejure.org/1997,18228)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1997 - V R 56/96 (https://dejure.org/1997,18228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 4, FGO § 76
    Erfolgslosigkeit; Leistungsaustausch; Unternehmer; Vorbereitungshandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
    Der Senat kann mangels hinreichender Feststellungen des FG nicht beurteilen, ob sich dessen Entscheidung mit einer vom Verfahrensmangel unabhängigen Begründung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 INZO, Slg. 1996, I-857, 870 Rdnr. 21, BStBl II 1996, 655) rechtfertigen läßt.
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
    Diesen Verfahrensfehler hat die Klägerin ordnungsgemäß durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
    Der Beweisantrag im Schriftsatz der Klägerin vom 24. Juli 1995 war hinreichend substantiiert (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136) und für die Entscheidung bedeutsam, so daß das FG die Akten nach pflichtgemäßem Ermessen beiziehen mußte.
  • BFH, 19.09.1985 - VII R 164/84

    Haftung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten bezeichneten Beweismittels darf im Regelfall nur verzichtet werden, wenn das FG die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (BFH-Urteil vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674, m. w. N.).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
    Die in der Nichtzulassungsbeschwerde vorgetragenen Tatsachen ergeben den Verfahrensfehler (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m. N.).
  • BFH, 18.03.2003 - VIII B 154/02

    Anforderungen an ordnungsgemäße Rüge wegen Übergehens eines Beweisantrags

    In einem solchen Fall bedarf es deshalb keiner Beweiserhebung (BFH-Urteil vom 27. November 1997 V R 56/96, BFH/NV 1998, 611).
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